Meine Aufgabe als Leitexperte des SBFI für die Anerkennung von höheren Fachschulen

1. Was ist der Zweck des Re-Anerkennungsverfahrens für Bildungsgänge HF und Nachdiplomstudien HF?

Das (Re-)Anerkennungsverfahren stellt sicher, dass die Qualität und Aktualität von Bildungsgängen (BG) und Nachdiplomstudien (NDS) auf Stufe Höhere Fachschule (HF) den aktuellen gesetzlichen und bildungspolitischen Anforderungen entsprechen. Es gewährleistet, dass die vermittelten Kompetenzen und Qualifikationen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes und den Standards der Berufsbildung gerecht werden.

2. Welche Dokumente muss ein Bildungsanbieter für die Überprüfung der Anerkennung einreichen?

Der Bildungsanbieter reicht ein Gesuchsformular sowie diverse Dokumente ein, darunter:

  • Stellungnahme Standort-/Leadkanton
  • Leistungsvereinbarung (sofern vorhanden)
  • Nachweise zur Organisation (Organigramm, Stellenprofile, etc.)
  • Qualifikationen der Leitungspersonen und Lehrpersonen
  • Weiterbildungskonzept für Leitungspersonen und Lehrpersonen
  • Nachweise zum Qualitätsmanagementsystem
  • Evaluationskonzept
  • Konzept Wissensmanagement
  • Konzept Eignungsabklärung
  • Konzept Zulassung „sur dossier“
  • Studienreglement
  • Lernstundennachweis
  • Diplom mit Notenausweis
  • Didaktisches Konzept
  • Fachlehrpläne, Modulbeschreibungen etc.
  • Transferkonzept
  • Praktikumskonzept
  • Liste Lehrmittel
  • Leitfaden Diplom-/Projektarbeit

Die genauen Anforderungen an die einzureichenden Dokumente sind im Dokument „Liste der einzureichenden Dokumente BG und NDS HF“ zu finden.

3. Wie läuft das Re-Anerkennungsverfahren ab?

Das Verfahren umfasst mehrere Schritte:

  1. Einreichung der Unterlagen: Der Bildungsanbieter reicht alle relevanten Dokumente und eine Selbstdeklaration beim SBFI ein.
  2. Überprüfung und Vorbereitung: Das SBFI prüft das Dossier und nominiert die Experten.
  3. Start des Verfahrens: Die Experten erhalten die Unterlagen und führen einen ersten Kickoff durch.
  4. Vorbereitung des Audits: Die Experten analysieren die Dokumente und bereiten das Audit vor. Es findet ein Online-Kickoff mit dem Bildungsanbieter statt.
  5. Durchführung des Audits: Die Experten führen ein Audit beim Bildungsanbieter durch, um den Anpassungsprozess an neue Rahmenlehrpläne, die Qualitätssicherung und -entwicklung sowie weitere relevante Aspekte zu überprüfen.
  6. Erstellung des Schlussberichts: Die Experten erstellen einen Schlussbericht mit einer Empfehlung zur Anerkennung.
  7. Entscheid: Das SBFI entscheidet über die Anerkennung basierend auf dem Schlussbericht.

4. Was sind wichtige Punkte, die während des Verfahrens geprüft werden?

  • Selbstdeklaration und Dokumentenanalyse
  • Qualität der Lehrpersonen
  • Curriculum und Ausbildungsziele
  • Qualitätssicherung und -entwicklung
  • Zulassungsverfahren
  • Praktische Bildungsbestandteile

5. Wer führt das Audit durch?

Das Audit wird von Experten durchgeführt, die vom SBFI nominiert werden. Es gibt einen Leitexperten und Fachexperten.

6. Was ist die Rolle des Leitexperten?

Der Leitexperte koordiniert das Verfahren, leitet das Audit und ist der zentrale Ansprechpartner für den Bildungsanbieter.

7. Wo finde ich weitere Informationen zum (Re-)Anerkennungsverfahren?

Vortrag in Englisch über die Anerkennungsverfahren:

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des SBFI.

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